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Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp PartGmbB
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44534 Lünen

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Um Sie über das Thema Kosten vollumfänglich zu informieren, verweisen wir auf die Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer:
Anwalts- und Prozesskosten
Wenn Sie sich die anwaltliche Beratung / Vertretung finanziell nicht leisten können, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten. Wir beraten Sie über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Beratungshilfe sowie der Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe.
Lesen Sie dazu die Informationen des Justizministeriums zur Beratungshilfe und zur Prozesskostenhilfe.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so werden die Kosten einer Rechtsverfolgung grundsätzlich von dieser getragen. Leider gibt es diesen Versicherungsschutz nicht für jeden Rechtsbereich. Gerne setzen wir uns mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung zwecks Deckungsanfrage.
hier
Im Schadensrecht - beispielsweise bei der Regulierung von Unfallschäden - ist grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Schädigers verpflichtet die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts des Geschädigten zu zahlen.

Im Arbeitsrecht besteht die Besonderheit, dass die Kosten der Rechtsverfolgung in der ersten Instanz unabhängig vom Ausgang des Verfahrens von den jeweiligen Parteien zu tragen sind. Im Falle eines Kündigungschutzverfahrens tritt dann aufgrund der Einkommenssiuation regelmäßig die Prozesskostenhilfe zur Finanzierung des Rechtsstreits auf Seiten des Arbeitnehmers ein.

Im Familienrecht trägt beispielsweise bei einer Scheidung ohne Folgesachen jeder Beteiligte seine Kosten selbst. Im Unterhalt- und Güterrecht u.a. trägt die unterliegende Seite die Kosten.
Faltblatt des Justizministeriums
Erklärung über die pers. und wirtsch. Verhältnisse